Die Grundbesitzstelle

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„Jetzt habe ich endlich die Laufbahnprüfung bestanden und es wartet ein eigener Dienstposten auf mich! Aber wie funktioniert das denn eigentlich?“, dachte ich mir als ich nach meinem Studium erfahren habe, dass ich ab Juli in der Grundbesitzstelle als Teamleiterin eingesetzt werde.

Ich ahnte, dass das Lernen noch lange nicht vorbei sein würde, sondern eine ganze Menge Wissen darauf wartet von mir als neue Bearbeiterin erlernt und angewendet zu werden. Außerdem erwartete mich auch eine ganz besondere Verantwortung, denn als Teamleiterin würden neben der „steuerlichen Arbeit“ auch Teamführung und Organisation meine täglichen Aufgaben sein.

Die Teamleiter*innen sind das Bindeglied zwischen den Bearbeiter*innen und dem/der Sachgebietsleiter*in. Sie sprechen sich mit den Bearbeiter*innen ab und stehen für organisatorische aber auch für fachliche Fragen zur Verfügung, sie geben Feedback und Informationen an den und von dem/der Sachgebietsleiter*in weiter und versuchen ein gutes Team zu bilden und zu erhalten.

Wie läuft es aktuell in der Dienststelle? Haben wir in irgendeinem Bereich Arbeitsrückstände? Haben wir krankheitsbedingte Ausfälle? Besteht Bedarf, die Aufgaben unter den Bearbeiter*innen umzuverteilen, damit niemand überfordert oder unterfordert ist? Die Anwärter*innen sind demnächst zwei Wochen bei uns – wie gestalten wir die Ausbildung? All das haben die Teamleiter*innen im Auge.

Als junge, frisch fertig gewordene Steuerinspektorin war ich mehr als gespannt auf das Team aus Bearbeitern und Bearbeiterinnen, die bereits seit mehreren Jahren in der Grundbesitzstelle arbeiteten und auf meine neuen Aufgaben. Durch die Seminare, die Erfahrungen, die ich mit der Zeit gesammelt habe und meine hilfsbereiten Kollegen fiel mir der Einstieg aber überhaupt nicht schwer! Mit der Zeit wächst man in die Aufgaben des/der Teamleiter*in hinein und lernt täglich Neues in Bezug auf Führungstätigkeiten, Personalplanung und Dienststellenorganisation dazu.

Die Einheitliche Grundbesitzstelle gliedert sich in zwei grobe Bereiche: Die Bewertung der Grundstücke und die Veranlagung der Grunderwerbsteuer.

Für jedes Grundstück müssen die Finanzämter einen Einheitswert und Grundsteuermessbetrag feststellen, den die Gemeinden als Basis für die Berechnung der Grundsteuer nutzen. Jedes Grundstück und jedes Bauwerk – Bauplatz oder Acker, Lebensmittel-Discounter oder Bungalow, Stadtvilla oder Tierpark – werden also nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes bewertet. Dabei werden zum Beispiel die Lage des Grundstücks, die Grundstücksgröße, die Art der Bebauung und die Größe der Wohnfläche von Wohnungen und Häusern ermittelt und berücksichtigt.

Die meisten Angaben können die Bearbeiter*innen der Grundbesitzstelle den Erklärungen entnehmen, die jede*r Grundstückseigentümer*in abzugeben hat. Manchmal ist jedoch auch ein wenig Detektivarbeit gefragt, wenn erforderliche Unterlagen und Angaben noch fehlen: Wie viele Geschosse hat dieses Haus, gibt es Garagen oder Carports und ist der Keller wirklich nur staubige Abstellfläche oder handelt es sich hierbei vielleicht sogar um einen beheizten, gut ausgestatteten Party- oder Fitnessraum? Dem Finanzamt stehen einige Abfrage- und Auskunftsmöglichkeiten zur Verfügung, zum Beispiel können Flurkarten (ähnlich wie Google Maps) aufgerufen und Eigentümer- und Lagedaten abgefragt werden. Auch aus anderen Dienststellen liegen manchmal Kontrollmitteilungen vor, die dabei helfen wichtige Informationen herauszufinden und zu berücksichtigen.

Neben der Feststellung eines Einheitswerte sind in besonderen Fällen auch Bedarfswerte („Grundbesitzwerte“) zu ermitteln. Einheitswerte sind immer und für jedes Grundstück fortlaufend festzustellen während ein Bedarfswert nur im Bedarfsfall festgestellt wird: In Erb- oder Schenkungsfällen. Damit das Finanzamt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer berechnen kann, falls ein Grundstück vererbt oder verschenkt wird, wird für dieses Grundstück ein Wert benötigt. Hierbei wird nicht mit dem Einheitswert gearbeitet, sondern ein spezieller Wert auf diesen besonderen Stichtag (Tag des Erb-/Schenkungsfalls) ermittelt.

Die Bewertungsstelle des Finanzamtes steht insgesamt eng mit anderen Behörden und Ämtern in Verbindung. Die Gemeinden, Grundbesitzstellen und die Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen, das Katasteramt usw. tauschen kontinuierlich Daten und Informationen aus und ermöglichen so, dass die Besteuerung der Grundstücke (sei es in Form der Grundsteuer oder in Fällen, in denen Grundstücke vererbt oder verschenkt werden) rechtmäßig erfolgen kann.

Der Bereich Grunderwerbsteuer beschäftigt sich mit allen Grundstücksübertragungen im Bezirk des Finanzamtes.

Ein Grundstückskauf- oder Grundstücksübertragungsvertrag muss notariell beurkundet werden. Deshalb vereinbaren Verkäufer*innen und Käufer*innen (bzw. Übergeber*innen und Übernehmer*innen) einen Termin bei einer/einem Notar,*in welche*r den Vertrag aufsetzt und ihn beurkundet. Das Notariat ist gesetzlich dazu verpflichtet dem Finanzamt diese Grundstückskaufverträge innerhalb von vierzehn Tagen zu übermitteln. Hier kommt die Grundbesitzstelle ins Spiel.

Die Bearbeiter*innen lesen sich die Verträge durch und entscheiden nach den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes, ob auf den Erwerb des Grundstücks Grunderwerbsteuer anfällt. Grundsätzlich entsteht in Niedersachsen bei jedem Erwerb Grunderwerbsteuer und zwar in Höhe von 5% vom Kaufpreis. Allerdings gibt es Steuerbefreiungen, weshalb zum Beispiel bei Grundstücksübertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie oder zwischen Ehegatten keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Der/die Käufer*in eines Grundstücks erhält also – soweit keine Steuerbefreiung anwendbar ist – einen Bescheid über die Höhe der zu zahlenden Grunderwerbsteuer. Sobald dieser die Steuer an das Finanzamt überwiesen hat, bekommt die Grundbesitzstelle eine Mitteilung über den Zahlungseingang und erteilt darauf hin die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den/die Notar*in, der/die den Kaufvertrag beurkundet hat. Dieser kann nun mit dieser Bescheinigung beim Grundbuchamt beantragen, dass der/die neue Eigentümer*in ins Grundbuch eingetragen wird.

Die Aufgaben der Teamleiter*innen sind also sehr abwechslungsreich und breit gefächert, die Arbeit ist sehr interessant, weil es um steuerliche Fragen und Probleme geht aber auch um Personalfragen und die Organisation des Teams. Kurzum: Es wird nie langweilig!

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