Häufig gestellte Fragen
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Alles andere als langweilig
Steuern sind wichtig für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Und Menschen, die beim Finanzamt arbeiten, sind anders, als du denkst!
Ausbildung
Muss ich jeden Tag an der fachtheoretischen Ausbildung bzw. den Fachstudien teilnehmen?
Ja, die Teilnahme an den fachtheoretischen Abschnitten ist erforderlich. Die Ausbildung und das Studium finden bereits in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) statt. Da besteht Anwesenheitspflicht im Dienst. Außerdem wird jeden Tag neuer Lehrstoff vermittelt, sodass man immer am Ball bleiben muss.
Kann ich mich als Abiturient (m/w/d) für die Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt bewerben?
Ja, du erfüllst die Bildungsvoraussetzung für diese Laufbahn und kannst dich daher auch für die zweijährige Ausbildung bewerben.
Mit einem mittleren bis guten Notendurchschnitt solltest du dich jedoch eher für das Studium zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d) bewerben.
Werde ich nach dem Studium/der Ausbildung übernommen?
Bei der Anzahl an Ausbildungs- und Studienplätzen orientieren wir uns ausschließlich an dem erforderlichen Personalbedarf. Wir investieren viel Geld und Aufwand für ein/-e anerkannt hochwertige/-s Ausbildung/Studium mit dem Ziel, unsere Auszubildenden und Studierenden im Anschluss in das Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit zu übernehmen. Daher bekommen grundsätzlich alle unsere Nachwuchskräfte nach der Ausbildung/dem Studium ein Einstellungsangebot.
Kann ich nach der Ausbildung/dem Studium auch in anderen Bundesländern arbeiten?
Wenn du bei uns anfängst, dann wirst du Beamtin/Beamter beim Land Niedersachsen. Die Lehrinhalte und die Prüfungsabschlüsse sind aber bundeseinheitlich geregelt. Daher werden die Ausbildungs- und Studienabschlüsse von allen Steuerverwaltungen der einzelnen Bundesländer anerkannt.
Man kann einen Versetzungsantrag stellen. Sobald über diesen positiv entschieden wird, steht einer Beschäftigung in ganz Deutschland nichts entgegen. Allerdings kann das manchmal etwas länger dauern.
Wie erfolgt das Auswahlverfahren für die Ausbildungs- und Studienplätze?
Das Auswahlverfahren in der Steuerverwaltung Niedersachsen ist landesweit einheitlich geregelt.
Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine erste Auswahl. Hat uns deine Bewerbung überzeugt, wirst du per E-Mail zur Teilnahme an einem Online-Test eingeladen. Hast du diesen erfolgreich abgeschlossen, laden wir dich zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Das ist schon alles. Dann heißt es Daumen drücken – und du kannst bei uns anfangen.
Ich befinde mich im Ausland. Kann ich mich trotzdem bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen?
Ja, du kannst dich natürlich von überall aus der Welt bei uns bewerben.
Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine erste Auswahl. Hat uns deine Bewerbung überzeugt, wirst du per E-Mail zur Teilnahme an einem Online-Test aufgefordert. Auch diesen Teil kannst du während deines Auslandsaufenthaltes erledigen. Hast du diesen Test auch erfolgreich abgeschlossen, laden wir dich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein. Hierfür müsste man dann einen Termin absprechen, wenn du wieder in Deutschland bist.
Wo kann ich mich bewerben?
Das Auswahlverfahren erfolgt in unseren örtlichen Finanzämtern. Bei der Online-Bewerbung können ein Wunschfinanzamt und zwei Alternativen ausgewählt werden.
Eine Bewerbung in Papierform oder als E-Mail ist bitte direkt an ein Finanzamt deiner Wahl zu richten. Wenn du örtlich flexibel bist und alternativ auch andere Finanzämter infrage kämen, kannst du uns das gerne im Bewerbungsanschreiben mitteilen.
Mehrere Bewerbungen an verschiedene Finanzämter erhöhen nicht die Erfolgschancen. Das Auswahlverfahren ist landesweit einheitlich geregelt und kann nur einmal bei einem Finanzamt absolviert werden.
Bewirb dich jetzt für die Ausbildung oder das duale Studium bei den Finanzämtern Niedersachsen!
Wie kann ich mich bewerben?
Eine Bewerbung für den Einstellungstermin 1. August 2024 ist ab jetzt über unser Online-Bewerbungsportal möglich. Das Online-Bewerbungsportal bietet die schnellste Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben. Alternativ besteht selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit einer Bewerbung in Papierform oder als E-Mail.
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Was bedeutet gesundheitliche Eignung?
Die gesundheitliche Eignung muss für die Einstellung zwingend vorliegen. Daher wirst du nach erfolgreicher Auswahl im Bewerbungsverfahren vor der endgültigen Einstellung von einem Amtsarzt beim Gesundheitsamt untersucht. Der soll feststellen, ob du als zukünftige Beamtin/zukünftiger Beamter auf Lebenszeit bis zu deinem Ruhestand voraussichtlich fit bleibst.
Kann ich ein Praktikum absolvieren?
Ja, unsere 49 örtlichen Finanzämter bieten grundsätzlich die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Gerne bieten wir dir die Chance, einmal das Tagesgeschäft von Steuerbeamtinnen und -beamten kennenzulernen.
Die Anzahl der Stellen ist allerdings begrenzt und aufgrund der großen Nachfrage können wir leider nicht jeden Praktikumswunsch erfüllen. Daher wende dich direkt an ein Finanzamt deiner Wahl und frage dort nach.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Ist deine Bewerbung bis zum 31.10. des Vorjahres bei uns eingegangen, wird sie auf jeden Fall im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Einige Finanzämter haben sogar eine Bewerbungsfrist bis zum 31.12. – eine Übersicht aller Finanzämter in Niedersachsen sowie deren Bewerbungsfrist findest du in unserer interaktiven Landkarte.
Bewirb dich jetzt für die Ausbildung oder das duale Studium bei den Finanzämtern Niedersachsen!
Können behinderte oder beeinträchtigte Menschen die Ausbildung absolvieren?
Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. Unsere Bildungsstätten sind darauf eingestellt, dass Auszubildende und Studierende mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen an den fachtheoretischen Abschnitten teilnehmen. Für Klausuren und Prüfungsarbeiten können auf Antrag angemessene Erleichterungen gewährt werden.
Gibt es für Bewerberinnen und Bewerber eine Höchstaltersgrenze?
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung beträgt grundsätzlich 39 Jahre zum Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Bei schwerbehinderten Menschen ist die Altersgrenze auf 44 Jahre hinausgeschoben.
Bei tatsächlicher Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen können Ausnahmetatbestände zu einer Verlängerung der Höchstaltersgrenze führen.
Nehmen Sie auch Bewerber (m/w/d) mit Migrationshintergrund?
Klar, wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aus anderen Herkunftsländern. Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen und Mehrsprachigkeit können im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der Vielfalt in Niedersachsen von Vorteil sein. Voraussetzung für die Einstellung ist jedoch die Vorlage der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums.
Duales Studium
Ist die Anrechnung von Teilen des Studiums möglich, wenn Vorkenntnisse im Steuerrecht vorhanden sind?
Wenn du bereits Vorkenntnisse im Steuerrecht hast, ist das fürs Studium natürlich hilfreich. Du wirst wahrscheinlich bestimmte Sachverhalte schneller verstehen. Eine Anrechnung von Teilen des Studiums ist jedoch nicht vorgesehen.
Die Ausbildung und das Studium bereiten dich auf die Aufgaben in der Steuerverwaltung vor und vermitteln dir alle erforderlichen Kenntnisse. Die Ausbildungs- und Studieninhalte sind speziell darauf abgestimmt.
Gibt es einen Numerus clausus für den Studiengang zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d)?
Nein, es gibt keinen Numerus clausus. Für eine erfolgreiche Bewerbung sollten deine Zeugnisnoten in den Fächern „Deutsch“ und „Mathematik“ allerdings mindestens im mittleren Notenbereich liegen.
Kann ich auch ohne Abitur das duale Studium absolvieren?
Ja, in Niedersachsen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch ohne Abitur zu studieren. Die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung kann z. B. auch aufgrund beruflicher Vorbildung in Verbindung mit einem Realschulabschluss vorliegen. Informationen hierzu findest du unter: https://www.studieren-in-niedersachsen.de/studienwahl/orientierung/studieren-ohne-abitur.html
Hast du noch weitere konkrete Fragen? Melde dich gern bei uns.
Muss ich jeden Tag an der fachtheoretischen Ausbildung bzw. den Fachstudien teilnehmen?
Ja, die Teilnahme an den fachtheoretischen Abschnitten ist erforderlich. Die Ausbildung und das Studium finden bereits in einem Beamtenverhältnis (auf Widerruf) statt. Da besteht Anwesenheitspflicht im Dienst. Außerdem wird jeden Tag neuer Lehrstoff vermittelt, sodass man immer am Ball bleiben muss.
Kann ich mich als Abiturient (m/w/d) für die Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt bewerben?
Ja, du erfüllst die Bildungsvoraussetzung für diese Laufbahn und kannst dich daher auch für die zweijährige Ausbildung bewerben.
Mit einem mittleren bis guten Notendurchschnitt solltest du dich jedoch eher für das Studium zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d) bewerben.
Werde ich nach dem Studium/der Ausbildung übernommen?
Bei der Anzahl an Ausbildungs- und Studienplätzen orientieren wir uns ausschließlich an dem erforderlichen Personalbedarf. Wir investieren viel Geld und Aufwand für ein/-e anerkannt hochwertige/-s Ausbildung/Studium mit dem Ziel, unsere Auszubildenden und Studierenden im Anschluss in das Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit zu übernehmen. Daher bekommen grundsätzlich alle unsere Nachwuchskräfte nach der Ausbildung/dem Studium ein Einstellungsangebot.
Kann ich nach der Ausbildung/dem Studium auch in anderen Bundesländern arbeiten?
Wenn du bei uns anfängst, dann wirst du Beamtin/Beamter beim Land Niedersachsen. Die Lehrinhalte und die Prüfungsabschlüsse sind aber bundeseinheitlich geregelt. Daher werden die Ausbildungs- und Studienabschlüsse von allen Steuerverwaltungen der einzelnen Bundesländer anerkannt.
Man kann einen Versetzungsantrag stellen. Sobald über diesen positiv entschieden wird, steht einer Beschäftigung in ganz Deutschland nichts entgegen. Allerdings kann das manchmal etwas länger dauern.
Wie erfolgt das Auswahlverfahren für die Ausbildungs- und Studienplätze?
Das Auswahlverfahren in der Steuerverwaltung Niedersachsen ist landesweit einheitlich geregelt.
Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine erste Auswahl. Hat uns deine Bewerbung überzeugt, wirst du per E-Mail zur Teilnahme an einem Online-Test eingeladen. Hast du diesen erfolgreich abgeschlossen, laden wir dich zu einem Vorstellungsgespräch ein.
Das ist schon alles. Dann heißt es Daumen drücken – und du kannst bei uns anfangen.
Ich befinde mich im Ausland. Kann ich mich trotzdem bewerben und am Auswahlverfahren teilnehmen?
Ja, du kannst dich natürlich von überall aus der Welt bei uns bewerben.
Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine erste Auswahl. Hat uns deine Bewerbung überzeugt, wirst du per E-Mail zur Teilnahme an einem Online-Test aufgefordert. Auch diesen Teil kannst du während deines Auslandsaufenthaltes erledigen. Hast du diesen Test auch erfolgreich abgeschlossen, laden wir dich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein. Hierfür müsste man dann einen Termin absprechen, wenn du wieder in Deutschland bist.
Wo kann ich mich bewerben?
Das Auswahlverfahren erfolgt in unseren örtlichen Finanzämtern. Bei der Online-Bewerbung können ein Wunschfinanzamt und zwei Alternativen ausgewählt werden.
Eine Bewerbung in Papierform oder als E-Mail ist bitte direkt an ein Finanzamt deiner Wahl zu richten. Wenn du örtlich flexibel bist und alternativ auch andere Finanzämter infrage kämen, kannst du uns das gerne im Bewerbungsanschreiben mitteilen.
Mehrere Bewerbungen an verschiedene Finanzämter erhöhen nicht die Erfolgschancen. Das Auswahlverfahren ist landesweit einheitlich geregelt und kann nur einmal bei einem Finanzamt absolviert werden.
Bewirb dich jetzt für die Ausbildung oder das duale Studium bei den Finanzämtern Niedersachsen!
Wie kann ich mich bewerben?
Eine Bewerbung für den Einstellungstermin 1. August 2024 ist ab jetzt über unser Online-Bewerbungsportal möglich. Das Online-Bewerbungsportal bietet die schnellste Möglichkeit, sich bei uns zu bewerben. Alternativ besteht selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit einer Bewerbung in Papierform oder als E-Mail.
Bewirb dich jetzt für die Ausbildung oder das duale Studium bei den Finanzämtern Niedersachsen!
Was bedeutet gesundheitliche Eignung?
Die gesundheitliche Eignung muss für die Einstellung zwingend vorliegen. Daher wirst du nach erfolgreicher Auswahl im Bewerbungsverfahren vor der endgültigen Einstellung von einem Amtsarzt beim Gesundheitsamt untersucht. Der soll feststellen, ob du als zukünftige Beamtin/zukünftiger Beamter auf Lebenszeit bis zu deinem Ruhestand voraussichtlich fit bleibst.
Kann ich ein Praktikum absolvieren?
Ja, unsere 49 örtlichen Finanzämter bieten grundsätzlich die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Gerne bieten wir dir die Chance, einmal das Tagesgeschäft von Steuerbeamtinnen und -beamten kennenzulernen.
Die Anzahl der Stellen ist allerdings begrenzt und aufgrund der großen Nachfrage können wir leider nicht jeden Praktikumswunsch erfüllen. Daher wende dich direkt an ein Finanzamt deiner Wahl und frage dort nach.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Ist deine Bewerbung bis zum 31.10. des Vorjahres bei uns eingegangen, wird sie auf jeden Fall im Auswahlverfahren berücksichtigt.
Einige Finanzämter haben sogar eine Bewerbungsfrist bis zum 31.12. – eine Übersicht aller Finanzämter in Niedersachsen sowie deren Bewerbungsfrist findest du in unserer interaktiven Landkarte.
Bewirb dich jetzt für die Ausbildung oder das duale Studium bei den Finanzämtern Niedersachsen!
Können behinderte oder beeinträchtigte Menschen die Ausbildung absolvieren?
Bewerbungen behinderter oder beeinträchtigter Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. Unsere Bildungsstätten sind darauf eingestellt, dass Auszubildende und Studierende mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen an den fachtheoretischen Abschnitten teilnehmen. Für Klausuren und Prüfungsarbeiten können auf Antrag angemessene Erleichterungen gewährt werden.
Gibt es für Bewerberinnen und Bewerber eine Höchstaltersgrenze?
Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung beträgt grundsätzlich 39 Jahre zum Ausbildungs- bzw. Studienbeginn. Bei schwerbehinderten Menschen ist die Altersgrenze auf 44 Jahre hinausgeschoben.
Bei tatsächlicher Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren bzw. eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen können Ausnahmetatbestände zu einer Verlängerung der Höchstaltersgrenze führen.
Nehmen Sie auch Bewerber (m/w/d) mit Migrationshintergrund?
Klar, wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aus anderen Herkunftsländern. Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen und Mehrsprachigkeit können im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der Vielfalt in Niedersachsen von Vorteil sein. Voraussetzung für die Einstellung ist jedoch die Vorlage der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums.
Juristen
Ist es möglich in der Steuerverwaltung die Verwaltungsstation zu absolvieren?
Ja, es besteht die Möglichkeit das Verwaltungsreferendariat bei einem der niedersächsischen Finanzämter zu absolvieren. Wenn Sie sich ein wenig für das Steuerrecht interessieren erwartet Sie eine spannende Zeit, in der Sie die vielfältigen Aufgaben der Steuerverwaltung kennenlernen. Die Finanzämter entscheiden selbstständig über die Aufnahme von Referendaren. Deshalb wenden Sie sich bitte direkt an ein Finanzamt Ihrer Wahl. Das kann Ihr Wohnsitzfinanzamt sein oder eines der Sonderfinanzämter für Großbetriebsprüfung oder Fahndung und Strafsachen. Eine Übersicht aller Finanzämter in Niedersachsen und deren Kontaktdaten finden Sie hier.
Das Landesamt für Steuern mit seinen Standorten in Hannover und Oldenburg bietet leider keine Möglichkeit eine Verwaltungsstation zu absolvieren. Die Aufgaben als Mittelbehörde erfordern zu spezielles Fachwissen. Für weitere Auskünfte oder Informationen können Sie mich aber gerne anrufen .
Ist es möglich in der Steuerverwaltung ein Verwaltungspraktikum zu machen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit bei einem der niedersächsischen Finanzämter ein Verwaltungspraktikum zu absolvieren. Allerdings liegt der Themenschwerpunkt natürlich auf dem Steuerrecht und im Bereich des Verfahrensrechts wird das Abgabenrecht behandelt. Sollten diese Schwerpunkte für Ihr Studium förderlich sein können Sie sich direkt an ein Finanzamt Ihrer Wahl wenden. Eine Übersicht der niedersächsischen Finanzämter und deren Kontaktdaten finden Sie hier. Ein Praktikum beim Landesamt für Steuern mit seinen Standorten in Hannover und Oldenburg ist leider nicht möglich, da die Aufgaben als Mittelbehörde zu spezielles Fachwissen erfordern.
IT-Stipendium
Das Vorpraktikum ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Muss ich mich selbst um einen Platz für das Vorpraktikum kümmern?
Nein, die Zusage für das Stipendium umfasst auch das Vorpraktikum. In Ihrer Bewerbung für den Studienplatz weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Platz für ein Vorpraktikum bei der Behörde X haben. Das vierwöchige Vorpraktikum findet in der Regel in dem Zeitraum ab Ende Juli bis Mitte September statt.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig aufgebaut. Zunächst muss ein Online-Test absolviert werden. Die weitere Auswahl erfolgt im Rahmen eines Assessment Centers.
Habe ich mit der Zusage für das Stipendium automatisch einen Studienplatz an der Hochschule Hannover?
Nein, die Hochschule Hannover vergibt die Studienplätze in eigener Zuständigkeit. Wir haben auf das Zulassungsverfahren keinen Einfluss.
Sie müssen sich selbstständig um den Studienplatz bewerben. Der Bewerbungszeitraum beginnt circa Mitte Mai und endet in der Regel am 15. Juli. Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Hannover.